Bibo-Graumann Immobilienverwaltung - Runkel

Adresse: Schloßstraße 24, 65594 Runkel, Deutschland.
Telefon: 64315849704.
Webseite: ivbibo-graumann.de.
Spezialitäten: Immobilienagentur.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 1 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1/5.

Ort von Bibo-Graumann Immobilienverwaltung

Das Unternehmen Bibo-Graumann Immobilienverwaltung ist eine renommierte Immobilienagentur, die an der Adresse Schloßstraße 24, 65594 Runkel, Deutschland ansässig ist. Sie sind telefonisch unter der Nummer 64315849704 erreichbar. Ihre Webseite ivbibo-graumann.de bietet ausführliche Informationen zu ihren Dienstleistungen und Angeboten.

Die Spezialität von Bibo-Graumann Immobilienverwaltung ist der Bereich der Immobilienverwaltung. Sie bieten umfassende Dienstleistungen in der Verwaltung, Vermietung und Vermarktung von Immobilien an. Dabei stehen sie ihren Kunden mit Expertise und Engagement zur Seite.

Ein weiterer Vorteil von Bibo-Graumann Immobilienverwaltung ist der rollstuhlgerechte Parkplatz, der den Zugang zum Unternehmen für alle Menschen gleichermaßen erleichtert.

Die Firma hat 1 Bewertungen auf Google My Business und erreicht eine durchschnittliche Bewertung von 1/5. Es wird empfohlen, die Bewertungen und Erfahrungen anderer Kunden sorgfältig zu lesen, um ein umfassendes Bild von der Qualität der Dienstleistungen zu erhalten.

Bewertungen von Bibo-Graumann Immobilienverwaltung

Bibo-Graumann Immobilienverwaltung - Runkel
Gert Seddig
1/5

Ich kann diesen Verwalter auf keinen Fall empfehlen!
Im Herbst 2023 stand nach vielen Jahren Kontinuität leider der Wechsel der Verwaltung der kleinen Eigentümergemeinschaft in Butzbach an. Die Wahl fiel auf diesen Anbieter. Erste Warnzeichen wurden übersehen: Im Vorstellungstermin musste er mehrmals aufgefordert werden doch bitte mal den Raum zu verlassen, damit die ETG sich nun beraten könne. Auch sonst wurde seine erkennbare Durchsetzungsstärke anfänglich eher als positiv gewertet. Dann wendete sich das Blatt zum Negativen: Es wurde für Februar 2024 eine Eigentümerversammlung zugesagt, die Einladung (3 Wochenfrist nach WEG) blieb aber aus. --Eine Miteigentümerin hatte eine Forderung, die von der ETG zu begleichen ist. Mit dem Hinweis des Verwalters, das Konto habe keine ausreichende Deckung, wurde sie vertröstet. Besorgte Nachfragen einer andere Miteigentümerin zur wirtschaftlichen Lage wurden erst gar nicht beantwortet, dann wurde erneutes Nachfragen der Miteigentümerin vom Verwalter als Grund für eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrags benutzt. Was soll man davon halten?

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