CUSTOMKINGZ PERFORMANCE
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Eine Schilderung unsere Erfahrung bei einem Versicherungsschaden an einem Sportwagen mit einer zulässigen VMax von mehr als 300km/h. Es fand ein Anprall, mit deutlichen Beschädigungen der Oberfläche, an der Hinterachse des Fahrzeug statt. Nach so einen Schadenereignis verlangt jeder Hersteller und jeder Sachverständige mit Sachverstand, den Austausch des kompletten Rads. Dieses Sachverständingenbüro erklärt der Versicherung hingegen, das eine Lackierung des Rads ausreichen würde und zu 100% ausgeschlossen werden kann das es strukturelle Schäden in der Felge geben kann, die zu Folgeschäden führen können. Scheinbar hat man hier Röntgenaugen oder einen 7.Sinn für so eine Einschätzung durch bloßes anschauen des Rads.
Des weiteren soll die Felge neu lackiert werden, obwohl sie pulverbeschichtet ist und eine nachträgliche Pulverbeschichtung von TÜV/DEKRA als unzulässig angesehen wird, da die Wärmewirkung der erneuten Pulverbeschichtung die Festigkeit und das Materialgefüge negativ verändern kann und eine ausreichende Materialfestigkeit nicht mehr gegeben ist.
Aufgrund dieser Äu?erungen der "Sachverständigen" können wir keine Empfehlung für dieses Sachverständigenbüro aussprechen.
04.07.2023
Der SV hat unserer Vers. allen ernstes geschrieben, das die VMax eines Fahrzeugs für ihn bei der Begutachten der Schäden am Fahrzeug keine Rolle spielt.
Das grenzt ja schon am Komik, wozu gibt dann Geschwindigkeitsfreigaben für Reifen und Felgen. Warum muss bei einem Bugatti Veyron nach 60TKM der komplette Radsatz mit Felgen erneuert werden ?
14..07.2023
Die Versicherung hat das genauso wie wir gesehen, und die Felge wird ersetzt. Schon erstaunlich wenn die Versicherung der Argumentation des SV auch nicht folgt.
Update 17.07.2023
Heute hat uns Herr B., einer der GF (zu finden auf der Website) besucht und wollte mit uns eine Grundsatzdiskussion, über von uns angeblich, zu hoch angesetzte Kostenvoranschläge führen. Dazu hat er uns noch mehr oder weniger mit einer negativen Gegenbewertung gedroht, wenn wir unsere Bewertung so stehen lassen. Interessant, wenn gar keine Erfahrungswerte mit uns und unserer Arbeit vorliegen.
Dieser Auftritt war an Dreistigkeit und Überheblichkeit nicht zu überbieten. Wir lassen uns nicht einschüchtern, diese Bewertung bleibt wie sie ist. Wäre man wenigsten sachlich und respektvoll auf uns zu gekommen, hätte man die Sache vernünftig klären können, aber stattdessen hat man den Weg der Eskalation gewählt. Herr B. schätzt hier die Situation völlig falsch ein, natürlich haben wir als zertifizierter Hersteller für Leistungssteigerungen an Sportwagen einen anderen Blick auf sicherheitsrelevante Bauteile wie Räder, als ein SV der mit sowas fast nie zu tun hat. Aber anstatt sich diese Sichtweise einfach mal anzuhören und darauf einzugehen, ist man nur auf Konfrontation aus.
Sollt es zu einer negativen Gegenbewertung kommen, werden wir rechtliche Schritte einleiten.
Update 27.07.2023
Stellungnahme zur Antwort vom 26.07.2023
Richtig ist das ein KV eingereicht wurde und im unzerlegten Zustand gemacht wurde. In dem Fall werden natürlich Teile aufgeschrieben die nicht mehr in ihrer Ursprungsposition sitzen. Wenn nach zerlegen für den Sachverständigen festgestellt wird, das lediglich Halter korrigiert werden müssen und nichts gebrochen ist, können diese Teile natürlich entfallen. Bei einem KV deckt man alle Eventualitäten ab, den hinterher die Summe nach oben korrigieren zu müssen, ist nie gut. Deswegen ist es ja ein KostenVORanschlag.
Das der Anprall mit Schrittgeschwindigkeit stattgefunden hat, ist wohl der Vorstellung des Sachverständigen entsprungen, das hat jedenfalls niemand gesagt und entspricht nicht den Tatsachen. Es wurde sich ja nicht mal die Mühe gemacht das zweite Beteiligte Fahrzeug anzuschauen, das vorne erheblich beschädigt war, mit gebrochener Frontschürze, Grill und Frontsplitter. Sowas passiert nicht bei Schrittgeschwindigkeit. Und natürlich hat eine Regulierung stattgefunden, das haben wir schriftlich von der Versicherung. Aus Kulanz zahlt keine Vers. so eine Summe.